Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen über Weihnachten und Silvester
Alten- und Pflegeheime (Quelle: Homepage des Sozialministeriums)
Besucher:innen
- Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test vorzuweisen. Bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind auch Antigentests zulässig.
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
- Besucher:innenobergrenze: max. 2 Personen pro Tag (ab dem ersten Tag des Aufenthalts).